Deshalb haben wir bei der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben nachgefragt, die sich beim FÖD Soziales erkundigt hat.
In Belgien gibt es noch keine Entscheidung dazu. Eine Arbeitsgruppe wird darüber sprechen:
19. Februar 2025: Erste Diskussion über das Thema.
24. April 2025: Ein Vorschlag wird erarbeitet.
Danach wird eine endgültige Entscheidung getroffen.
Was bedeutet das jetzt?
Noch gibt es keinen technischen Plan für die „A“-Kennzeichnung. Falls Belgien das „A“ einführt, müssen später klare Regeln festgelegt werden.
Die Bürger müssen noch informiert werden, dass die EU-Regel für den EDC-Ausweis noch nicht in Kraft ist. Die Mitgliedsländer haben sie noch nicht umgesetzt.
Bis dahin gelten die alten Regeln des Pilotprojekts. Der EDC-Ausweis gilt bisher nur in einigen Ländern: Estland, Finnland, Italien, Malta, Slowenien, Rumänien und Zypern.
Deutschland muss den EDC-Ausweis noch nicht anerkennen. Erst ab dem 5. Juni 2028 wird das Pflicht.
Dann müssen Dienstleister Vorteile für Menschen mit Behinderungen gewähren. Sie können aber selbst entscheiden, welche Sonderregeln sie anbieten, z. B. ob das „A“ für eine Begleitperson nötig ist.